Über uns

Der Verein ehemaliger Mauritianer in Büren e.V. ist seit 1991 die Vereinigung der ehemaligen Schülerinnen und Schüler des privaten Mauritius-Gymnasiums in Büren. Der VEM hat zur Zeit ca. 1.280 Mitglieder und ist als gemeinnütziger Verein beim Amtsgericht Paderborn eingetragen.

Das Private Mauritius-Gymnasium Büren

Alles über das Private Mauritius-Gymnasium erfährst Du hier:

Der Verein Ehemaliger Mauritianer e. V.

Ich bin Andreas Werner, erster Vorsitzender des VEMs. Als Vorsitzender habe ich die Ehre, den Verein nach außen zu vertreten. Daher seht ihr mich auf Vereinsver-anstaltungen, auf welchen ich die Gäste im Namen unserer Mitglieder begrüßen und meist auch ehren darf.

Außerdem leite ich die alljährige Mitgliederversammlung und freue mich sehr, als Vorsitzender im Verein dem Mauri stets verbunden zu bleiben.

Mein Name ist Hagen Salmen. Als zweiter Vorsitzender darf ich die großen Datensätze der Mitgliederlisten verwalten. Ebenso plane ich zusammen mit dem Team die Vorstandssitzungen und Veranstaltungen des VEMs. Auf letzteren bin ich immer zugegen und stehe für alle Fragen zur Verfügung.

Werner Schmidt. Seit Gründung des Vereins im Jahre 1991 bin ich für den VEM aktiv. Zunächst als Verbindungs-lehrer, dann lange Jahre als Vorsitz-ender und nun seit mehreren Jahren als Geschäftsführer. 37 Jahre war ich als Lehrer am Mauritius-Gymnasium tätig, seit 2020 bin ich nun im Ruhestand und fühle mich weiterhin mit der Schule als Mauritianer mit Leib und Seele verbunden.

Justus Weitekamp (Abi 2019). Kassenprüfung sowie Layout der CONTEXT

Ariane Götte, Chefredakteurin der CONTEXT, und Annika Mehring, Öffentlichkeitsarbeit (beide Abi 2019)

Der Vorstand des Vereins:

1. Vorsitzender: Andreas Werner

2. Vorsitzender: Hagen Salmen

Geschäftsführer: Werner Schmidt

Kassenwart: Steffen Dahl

Kassenprüfung: Justus Weitekamp, Maja Hegers

Öffentlichkeitsarbeit: Annika Mehring

Verbindungslehrer: Markus Roovers

Protokollantin: Paula Weitekamp

Redaktion CONTEXT: Ariane Götte, Annika Mehring, Werner Schmidt, Justus Weitekamp, Alexandra Rincheval, Frederik Schumacher, Katharina Hupe

Beirat: Nils Balzer, Michael Fechtler, Adrian Kluthe, Steffen Dahl, Reinhold von Rüden, Oliver Dreker, Dietmar Schmidt, Annika Mehring

Der VEM hat derzeit 1.253 Mitglieder (Stand: 19. August 2023)

  • bis Abi 1959: 10 Mitglieder
  • bis Abi 1969: 43 Mitglieder
  • bis Abi 1979: 56 Mitglieder
  • bis Abi 1989: 112 Mitglieder
  • bis Abi 1999: 256 Mitglieder (Vereinsgründung: 1991)
  • bis Abi 2009: 299 Mitglieder
  • bis Abi 2019: 351 Mitglieder
  • bis Abi 2023: 85 Mitglieder
  • sonstige: 41 Mitglieder

Protokoll der Mitgliederversammlung 2025

Termin: 06.04.2025

Ort: Mensa Mauritius Gymnasium

Beginn: 11:15 Uhr

Anwesende: s. Anwesenheitsliste

TOP 01 Eröffnung und Begrüßung:

Der 1. Vorsitzende Andreas Werner begrüßt die anwesenden Vereinsmitglieder.

Insbesondere begrüßt er Frau Hilla Jürgensmeier-Schlüter als Schulleiterin. Lucy Schneider von der SV wurde ebenfalls herzlich willkommen geheißen. Dr. Christoph Deneke als Vorsitzender des Trägervereins des Mauritius-Gymnasiums ließ sich entschuldigen, er ist leider verhindert.

Des Weiteren stellt er fest, dass form- und fristgerecht zur Mitgliederversammlung eingeladen wurde und die Versammlung somit beschlussfähig ist.

Andreas Werner rief zu einer Schweigeminute für die verstorbenen Mitglieder auf.

Die Tagesordnung liegt mit der aktuellen CONTEXT vor, dass Protokoll der letzten Mitgliederversammlung wurde in der darauffolgenden CONTEXT 65 zugestellt. Es gab keine Einwendungen und gilt somit als angenommen.

Er bedankte sich bei der Schanze für das ausgezeichnete Frühstück!

TOP 02 Tätigkeitsbericht 2024:

Der 1. Vorsitzende Andreas Werner berichtet anschließend über die Tätigkeiten des VEM im Jahr 2024:

  • 26. Mauritiusabend am 08.03.2024 mit Alexa Schrader. Sehr informativer Abend.

  • Mitgliederversammlung 2024 wurde am 14.04.2024 erstmalig in der Mensa der Schule durchgeführt.

  • Es wurden im Jahr 2024 Stammtische in der Schanze angeboten:

  • 29.02.2024

  • 25.04.2024

  • 27.06.2024

  • 29.08.2024

  • 24.10.2024

  • Der Vorstand war bei der Abientlassfeier am 21.06.2024 anwesend und überreichte den Mauritianer-Preises an Jost Reelsen.

  • Ebenso war der Verein beim Abiball am 22.06.2024 mit seinem Stand vor Ort. Es wurden rund 30 Neumitglieder gewonnen. Die Verlosung eines Tankgutscheins an die Neumitglieder wurde durchgeführt.

  • CONTEXT Nr. 65 + 66 erschienen. Ein großes Dankeschön an Ariane Götte! Wie immer werden weitere Mitglieder zur Unterstützung des Redaktionsteams von unserer Redakteurin Ariane gesucht. Ariane berichtete, dass nun immer im Frühjahr und Herbst das Erscheinungsdatum der CONTEXT ist, Redaktionsschluss ist nun der Monat 01 + 07 eines jeden Jahres.

  • Andreas dankte Annika Mehring für die Gestaltung der Homepage.

  • Ebenso dankte er Justus Weitekamp für die Erstellung des Layouts der CONTEXT

  • 10 Jahre Wanderung auf dem Jakobsweg konnten wir im Jahr 2024 feiern! Es wurde im vergangenen Jahr eine Wanderung auf dem Klosterweg Meschede vom 18.-20.10.2024 durchgeführt. Ein Bericht zur Wanderung wurde von Maja verfasst und in der CONTEXT 66 veröffentlicht.

Die Planungen für die Wanderung 2025 sind angelaufen.

  • Es wurden regelmäßige Gespräche mit der Schulleitung und Vorstand eingeführt, um die Kommunikation weiter zu vertiefen.

  • Der VEM hat das Filmprojekt, Imagevideos der Schule zur Präsentation, von Dominik Junker mit 2500 € unterstützt.

TOP 03 Kassenbericht 2024:

Aufgrund der Abwesenheit von Alexander Schäfer verlas Hagen Salmen den Kassenbericht. Das Kassenjahr 2024 schließt mit einem Minus von 9.106,33 € ab. Der Fehlbetrag ergibt sich aus dem Umstand, dass die Beiträge für das Jahr 2024 erst Anfang 2025 eingezogen wurden. Durch den Einzug am Jahresanfang gleicht sich das Minus mit dem kommenden Jahr wieder aus.

Die Kassenprüfer Hendrik Peeters und Justus Weitekamp haben am 28.02.2025 die Kasse geprüft und dem Kassierer eine ordnungsgemäße Kassenführung bescheinigt.

Sie gaben noch folgende Hinweise für die Kassenführung:

  • Bitte alle Belege zeitnah einreichen.

  • Größere Barabhebungen vom Konto sind aufgrund von Transparenz zu vermeiden.

TOP 04 Entlastung des Vorstandes:

Auf Antrag von Hendrik Peeters wurde dem Vorstand von der Versammlung einstimmig Entlastung erteilt.

TOP 05 Neuwahlen:

TOP 05.01. Neuwahl des 1. Vorsitzenden:

Als Wahlleiterin zur Wahl des ersten Vorsitzenden fungierte Hilla Jürgensmeier.

Die Versammlung schlug Andreas Werner als 1. Vorsitzenden vor. Dieser stellte sich zur Wahl. Die Wahl zum 1. Vorsitzenden erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Andreas Werner nahm die Wahl dankend an.

Nach seiner Wahl zum 1. Vorsitzenden übernahm Andreas Werner die Funktion des Wahlleiters

TOP 05.02. Neuwahl des 2. Vorsitzenden:

Die Versammlung schlug Hagen Salmen als 2. Vorsitzenden vor. Dieser stellte sich zur Wahl. Die Wahl zum 2. Vorsitzenden erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Hagen Salmen nahm die Wahl dankend an.

TOP 05.03. Neuwahl des Kassierers:

Der bisherige Kassierer Alexander Schäfer stellte sich nicht wieder zur Wahl.

Die Versammlung schlug Steffen Dahl als Kassierer vor. Dieser stellte sich zur Wahl. Aufgrund der Abwesenheit von Steffen Dahl liegt eine Einverständniserklärung der Versammlung vor. Die Wahl zum Kassierer erfolgte einstimmig.

TOP 05.04. Neuwahl des Geschäftsführers:

Der Wahlleiter schlug die Wiederwahl des Geschäftsführers Werner Schmidt vor. Dieser stellte sich zur Wahl. Die Wahl zum Geschäftsführer erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Werner Schmidt nahm die Wahl dankend an.

TOP 05.05. Neuwahl der Kassenprüfer:

Der Wahlleiter schlug die Wiederwahl des Kassenprüfers Justus Weitekamp vor. Dieser stellte sich zur Wahl. Aufgrund der Abwesenheit von Justus Weitekamp liegt eine Einverständniserklärung der Versammlung vor. Die Wahl zum Kassierer erfolgte einstimmig.

Der bisherige Kassenprüfer Hendrik Peeters stellt sich nicht wieder zur Wahl. Die Versammlung schlug Maja Hegers als 2. Kassenprüferin vor. Diese stellte sich zur Wahl. Die Wahl verlief einstimmig bei einer Enthaltung. Maja Hegers nahm die Wahl dankend an.

TOP 05.06. Neuwahl des Verbindungslehrers:

Der Wahlleiter schlug die Wiederwahl von Markus Roovers als Verbindungslehrer Schule – Verein vor. Dieser stellt sich zur Wahl. Die Wahl zum Verbindungslehrer erfolgte einstimmig.

TOP 05.07 Neuwahl des Protokollführers:

Der bisherige Schriftführer Hermann Weitekamp stellt sich nicht wieder zur Wahl.

Der Wahlleiter schlug daher Paula Weitekamp als Schriftführerin vor. Paula Weitekamp stellte sich zur Wahl. Die Wahl zur Schriftführerin erfolgte einstimmig bei einer Enthaltung. Paula Weitekamp nahm die Wahl dankend an.

TOP 06 Aktivitäten 2025:

Der Vorsitzende Andreas Werner stellt den Ausblick für 2025 vor:

  • Der 27. Mauritius-Abend 2025 mit Emanuel Homann fand am 31.03.2025 statt. Der Getränkeausschank erfolgte durch die SV und die Big Band begleitete den Abend musikalisch. Dankeschön an alle!

  • Während der Abientlassfeier am 04.07.2025 wird wieder vom VEM der Mauritianer-Preis verliehen.

  • Auf dem Abiball am 05.07.2025 wird der VEM wieder mit einem Stand vertreten sein. Die Ausgestaltung des Standes und die Durchführung erfolgen wie im letzten Jahr.

In diesem Jahr soll ein Stadtgutschein anstelle eines Tankgutscheines verlost werden.

  • Stammtisch Termine in 2025:

  • 20.02.2025

  • 24.04.2025

  • 26.06.2025

  • 28.08.2025

  • 23.10.2025

  • Auch in diesem Jahr soll wieder eine Wanderung auf dem Jakobsweg erfolgen. Das Team hierfür hat die Planungen schon angefangen.

  • Im Jahr 2026 wird es aufgrund der Rückkehr zu G9 kein Abitur 2026 geben! Anstatt der Abiturfeierlichkeiten wird es ein Schulfest zum 80-jährigen Bestehens des Mauritius-Gymnasiums geben. Eine Kooperation mit der Schulleitung und der Schanze als Veranstalter zeichnet sich ab. Geplanter Termin ist der 04.07.2026, dieser wird spätestens im Herbst festgezurrt. Die Jubiläumsjahrgänge und die Abi-Jahrgänge werden mit einbezogen. Hierzu wird es auch ein WhatsApp Gruppe geben. Für das Planungsteam werden noch Mitstreiter gesucht: Emilia Kloke und Letizia Grewe erklärten sich spontan bereit mitzumachen!

TOP 07 Verschiedenes:

  • Anstelle der Fotos der Abi Jahrgänge wird ein Bildschirm eingerichtet, auf dem die Abi Jahrgänge mittels digitaler Bilder präsentiert werden.

  • Andreas Werner rief wieder alle Mitglieder auf, noch Beiträge zur CONTEXT an das Redaktionsteam zu senden!

  • Werner Schmidt gab bekannt, dass dies seine letzte Periode als Geschäftsführer sei.

  • Den ausgeschiedenen Mitgliedern des Vorstandes, Alexander Schäfer, Hendrik Peeters und Hermann Weitekamp dankte Andreas Werner für Ihr ehrenamtliches Engagement.

  • Als Dank für Ihre mehr als 10-jährige Tätigkeit überreichte er Hendrik Peeters und Hermann Weitekamp einen Blumenstrauß.

Der 1. Vorsitzende Andreas Werner schloss die Versammlung um 12:30 Uhr und dankte allen Anwesenden für die Teilnahme.

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Protokollführer    

Satzung des ,,Vereins ehemaliger Mauritianer in Büren e. V.“

 

§ 1 Name / Sitz 

Der Verein führt den Namen ,,Verein ehemaliger Mauritianer in Büren e. V.“. Sitz des Vereins ist Büren. 

§ 2 Zweck 
(1) Die Fördergemeinschaft des Mauritius-Gymnasiums e. V. wird zum Fördergegenstand des ,,Vereins ehemaliger Mauritianer in Büren e. V."
(2) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstige Zwecke“ der Abgabenordnung. 
(3) Der Verein hat den Zweck: 
- das Mauritius-Gymnasium in Büren bei der Durchführung seiner erzieherischen, jugendpflegerischen und wissenschaftlichen Arbeiten geistig und materiell zu unterstützen; 
- aktive Schüler:innen des Mauritius-Gymnasiums durch die Vergabe von Stipendien zu fördern; 
- die Verbindung der ehemaligen Schüler:innen mit der Schule aufrecht zu erhalten.  
(4) Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 
(5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft 
(1) Mitglieder werden können auf schriftlichen Antrag an den Vorstand: 
a) alle ehemaligen Schüler:innen des Mauritius-Gymnasiums in Büren,
b) alle ehemaligen Schüler:innen der Mauritiusschule¹,
c) die jeweiligen und ehemaligen Lehrer:innen des Mauritius-Gymnasiums. 
(2) Ehrenmitglieder können auf Vorschlag des Vorstandes durch den Beschluss der Mitgliederversammlung Personen werden, die sich um die Ziele des Ehemaligenvereins verdient gemacht haben. Diese Mitgliedschaft ist beitragsfrei. Die Ehrenmitglieder haben Stimmrecht. 
(3) Die Mitglieder haben alle die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu zahlen, die der Erfüllung der Vereinszwecke dienen. 
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist gegenüber dem Vorstand in Textform zu erklären. Er tritt jeweils zum 1.1. des auf die Kündigung folgenden Jahres in Kraft. Die Erklärung muss bis zum 30.11. des Jahres erfolgen. 
(5) Der Ausschluss aus wichtigem Grund erfolgt nach Antrag des Vorstandes durch Beschluss der Mitgliederversammlung mit drei Viertel Mehrheit. Sollte ein Mitglied trotz zweifacher Aufforderung seinen Mitgliedsbeitrag nicht entrichten, wird es als Mitglied zum Beginn des Folgejahres gelöscht.

§ 4 Organe des Vereins 
Organe des Vereins sind
- die Mitgliederversammlung, 
- der Vorstand. 

§ 5 Die Mitgliederversammlung 
Mindestens einmal im Jahr ist von dem:der Vorsitzenden eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Sie ist auch einzuberufen, wenn mindestens ein Viertel der Mitglieder dies durch einen schriftlichen Antrag verlangen. Die Einberufung erfolgt durch Einladung in Textform an alle Mitglieder. Die Einladung ergeht unter Mitteilung der Tagesordnung mit mindestens drei Wochen Frist. Die Einladung kann auch durch Bekanntmachung in der Vereinszeitschrift erfolgen.

§ 6 Aufgaben der Mitgliederversammlung 
(1) Die Mitgliederversammlung hat folgende Aufgaben:
- die Wahl des Vorstandes,
- die Festlegung der Höhe der Mitgliedsbeiträge,
- die Wahl von zwei Kassenprüfer:innen (auf zwei Jahre),
- die Entlastung des Vorstandes,
- die Ernennung von Ehrenmitgliedern,
- die Änderung der Satzung,
- die Beschlussfassung über Rechtsgeschäfte in Höhe von mehr als 5.000 €,
- die Abwahl des Vorstandes,
- die Auflösung des Vereins. 
(2) Sämtliche Beschlüsse der Mitgliederversammlung müssen, wenn nichts anderes bestimmt ist, mit einfacher Mehrheit der anwesenden Mitglieder gefasst werden. Zu Beschlüssen, die die Änderung der Satzung enthalten, ist eine Mehrheit von drei Vierteln der anwesenden Mitglieder erforderlich. 
(3) Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das von dem:der Vorsitzenden zu unterschreiben und von einem anderen Vereinsmitglied gegenzuzeichnen ist. 

§ 7 Der Vorstand 
(1) Der Vorstand wird auf drei Jahre gewählt. Er besteht aus folgenden Personen: 
- dem:der ersten Vorsitzenden,
- dem:der zweiten Vorsitzenden,
- dem:der Kassenwart:in,
- dem:der Geschäftsführer:in,
- dem:der Schriftführer:in,
- dem:der Kontaktlehrer:in, welche:r Mitglied des Lehrkollegiums ist und die Verbindung zwischen dem Ehemaligenverein und dem Kollegium aufrechterhält (beratendes Mitglied),
- dem:der jeweiligen Schulleiter:in (beratendes Mitglied).
(2) Der:die jeweilige Schulleiter:in - im Verhinderungsfall sein:ihr Vertreter:in - ist geborenes Mitglied des Vorstandes. 
(3) Die Amtszeit des Vorstandes beginnt mit dem Ende der Versammlung, in der der Vorstand gewählt worden ist. Scheidet ein gewähltes Vorstandsmitglied vor Ablauf der Wahlzeit aus, so wird ein neues Vorstandsmitglied für die restliche Zeit der Wahlperiode nachgewählt.
(4) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der:die erste Vorsitzende, der:die zweite Vorsitzende, der:die Geschäftsführer:in und der:die Kassenwart:in. 

§ 8 Aufgaben des Vorstandes
(1) Der Vorstand wird von zwei Vorstandsmitgliedern des geschäftsführenden Vorstandes vertreten. 
(2) Der:die Vorsitzende beruft den Vorstand nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Jahr, unter Angabe der Tagesordnung mit einer Frist von drei Wochen in Textform ein. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens zwei Drittel seiner Mitglieder anwesend sind. 
(3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte. Die Beschlüsse des Vorstandes sind in einem Protokoll festzuhalten. 
(4) Der Vorstand beruft den:die Chefredakteur:in der Vereinszeitschrift. 
(5) Der:die erste Vorsitzende, der:die zweite Vorsitzende, der:die Schriftführer:in, der:die Kassenwart:in, der:die Geschäftsführer:in, der:die Layouter:in der Vereinszeitschrift und der:die verantwortliche Redakteur:in der Vereinszeitschrift können, sofern die Mittel des Vereins dies zulassen, eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. Diese darf keinesfalls den Freibetrag gem. § 3 Nr. 26a EStG überschreiten, bei nicht ganzjährig bestehendem Amt ist der Höchstbetrag zeitanteilig zu berechnen. 
(6) Der Vorstand entscheidet über die Höhe der zu zahlenden Vergütungen.

§ 9 Auflösung des Vereins 
Zur Auflösung des Vereins ist die Zustimmung von drei Vierteln aller anwesenden Mitglieder in einer Mitgliederversammlung erforderlich. In der Einladung zu dieser Mitgliederversammlung ist der Antrag auf Auflösung des Vereins aufzuführen.

§ 10 Anfallberechtigte 
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für die in § 2 Abs. 3 genannten Zwecke. Primär soll dies die „Fördergemeinschaft des Mauritius-Gymnasiums e. V.“ oder, falls diese nicht mehr besteht oder die Voraussetzungen nicht erfüllt, deren rechtliche:r oder tatsächliche:r Nachfolger:in sein.


1 Die Mauritiusschule war in der Form einer Aufbauschule "Vorläufer" des Mauritius-Gymnasiums (gegr. 1946)